Gibt es Altersbeschränkungen für Vaporizer?

Gibt es Altersbeschränkungen für Vaporizer?

Die meisten Menschen, die mit dem Rauchen von Tabak oder Cannabis beginnen sind minderjährig. Tabak und Rauch werden immer unbeliebter und im öffentlichen Raum durch rechtliche Bestimmungen zurückgedrängt. Vaporizer dagegen erfreuen sich wachsender Beliebtheit, sowohl bei Freizeitusern als auch bei Patienten, die damit Cannabis oder andere Kräuter inhalieren. Aber was ist nun mit den Minderjährigen. Dürfen die sich einfach einen Vaporizer bestellen? Dürfen sie ihn verwenden und den Dampf inhalieren?


Darf ein Minderjähriger einen Vaporizer kaufen?

Für die Rechtmäßigkeit eines Handels, wie beispielsweise den Erwerb eines Vaporizers, gibt es grundsätzliche Bestimmungen. Dazu gehört die Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen. Ein Kind, das unter sieben Jahre alt ist, ist in Deutschland geschäftsunfähig, es darf den Kauf also nicht tätigen. Ist man älter als sieben aber jünger als 18 Jahre alt, so gilt man als beschränkt geschäftsfähig. Man darf Geschäfte abschließen, die sich im Rahmen der Ausgabe des Taschengeldes bewegen. Darüber hinausgehende Anschaffungen bedürfen des Einverständnisses von Erziehungsberechtigten. Ein Jugendlicher kann den Kauf zwar tätigen, dieser gilt aber als schwebend unwirksam und kann durch die Eltern rückgängig gemacht werden.

Kann ein Kind einen Vaporizer online bestellen?

Versucht ein Minderjähriger, sich einen Vaporizer im Internet zu bestellen, sollte das im Grunde kein Problem sein. Allerdings gibt es einige Plattformen, wie zum Beispiel Amazon, die grundsätzlich nur an Erwachsene verkaufen. Dies soll über die Erstellung des Accounts überprüft werden. Ob und wie gut das in der Praxis funktioniert, steht auf einem anderen Blatt. Viele verantwortungsbewusste Headshops bedienen nur volljährige Kundschaft.

Die Frage der Verwendung des Vaporizers

Hat ein Minderjähriger vor, mit seinem Vaporizer Cannabis zu konsumieren, bewegt er sich im strafbaren Bereich. Daher kann man hier nicht von Altersbeschränkungen sprechen. Hat er allerdings lediglich vor, Salbei, Minze oder andere Kräuter zu inhalieren, dann ist sie rechtliche Lage eine andere. Ebenfalls eine spezielle Rechtssituation herrscht innerhalb der EU bei E-Zigaretten und E-Shishas. Für diese gibt es eigens Jugendschutzbestimmungen, die den Umgang für Kinder und Jugendliche untersagen. In der Schweiz hingegen dürfen die Geräte und die nikotinfreien Füllungen problemlos an Minderjährige abgegeben werden.

Verantwortung über den Umgang mit Vaporizern liegt bei den Eltern

Wie es bei fast allen Dingen der Fall ist, ist es ungeachtet von Jugendschutzbestimmungen für Minderjährige nicht schwer, sich einen Vaporizer und jedes erdenkliche Füllmaterial zu verschaffen. Insofern ist das Wichtigste für einen funktionierenden Jugendschutz die Aufklärung. Erwachsende müssen den Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit allen möglichen Substanzen näher bringen, mit denen die Sprösslinge in Kontakt kommen. Wie wir sehen können, sind die Beschränkungen und Verbote kein wirksames Mittel, Offenheit und ein guter Informationsfluss aber schon.